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Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Berliner Nanotest und Design GmbH

English version

1. Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand und Erfüllungsort

a) Alle Beziehungen zwischen Berliner Nanotest und Design GmbH (im Weiteren kurz als Nanotest bezeichnet) und dem Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

b) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen Nanotest und dem Vertragspartner ist das zuständige Gericht am Firmensitz der Nanotest in Berlin, Deutschland.

c) Vereinbarter Erfüllungsort ist der Firmensitz von Nanotest.

2. Anwendbarkeit der AGBs

a) Nanotest liefert und leistet nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

b) Abweichenden oder ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bestellers widerspricht Nanotest hiermit ausdrücklich. Sie gelten auch dann nicht, wenn der Besteller sie seiner Bestellung oder sonstigen Erklärung einseitig zugrunde gelegt hat. Die Ausführung einer Bestellung beinhaltet kein Anerkenntnis von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bestellers durch Nanotest.

c) Sofern die Nanotest auf Wunsch des Bestellers bei seiner Bestellung ihren AGBs teilweise abweichende oder zusätzliche Bedingungen akzeptiert, so gilt dies nur, wenn sie dies in schriftlicher Form erklärt.

d) Jede Änderung oder Anpassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat keinen Einfluss auf frühere Verträge.

3. Bestellungen

a) Bestellungen bedürfen der Textform. Die Bestellung eines Kunden gilt erst dann als angenommen, wenn sie bestätigt wurde. Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden sind nur gültig, wenn sie von Nanotest schriftlich bestätigt werden.

b) Weicht die Auftragsbestätigung der Nanotest von der Bestellung des Auftraggebers ab, hat der Auftraggeber die Abweichungen zu prüfen. Diese gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht binnen 10 Tagen widerspricht.

c) Bei sofortiger Lieferung gilt die Rechnung als Auftragsbestätigung.

4. Durchführung

a) Nanotest erfüllt den Auftrag in der Regel mit eigenen Personal- und Sachmitteln. Im Übrigen ist Nanotest berechtigt, zur Durchführung des Auftrages auch Unterauftragnehmer oder eigene Zulieferer zu beauftragen, sowie Fotos, Zeichnungen und Aufzeichnungen anzufertigen oder anfertigen zu lassen, ohne dass es einer besonderen Zustimmung des Auftraggebers bedarf.

b) Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Proben werden nach der Durchführung des Auftrages nur dann von Nanotest zurückgesandt, wenn das ausdrücklich in Textform vereinbart ist und die Rücksendung der Proben keinen Genehmigungspflichten unterliegt. Dies gilt insbesondere auch für Proben, die der Auftraggeber für die Durchführung von Messungen eingesandt hat. Für unbeabsichtigten Verlust der Proben haftet Nanotest nicht.

c) Versand und Rücksendung von Proben erfolgen auf Gefahr des Kunden. Das gilt auch dann, wenn Nanotest von Anweisungen des Kunden über die Art und Weise der Versendung ohne dringenden Grund abweicht oder der Versand mit eigenen Transportmitteln und/oder Personen besorgt wird.

d) Im Schadensfall ist der Kunde zur Meidung des Verlustes aller etwaigen Ansprüche verpflichtet, Nanotest unverzüglich eine Schadensbestätigung des Transportunternehmens bzw. des Transportführers zu übermitteln.

5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

a) Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass Nanotest alle zur Ausführung des Auftrags notwendigen Auskünfte, Unterlagen und Proben unentgeltlich und rechtzeitig zugehen. Nanotest ist von allen Vorgängen und Umständen, die erkennbar für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sein können, rechtzeitig und ohne besondere Aufforderung in Kenntnis zu setzen.

b) Auf gefährliche Proben oder besondere Behandlungsvorschriften für Proben ist vom Auftraggeber ausdrücklich hinzuweisen.

6. Zahlung und Steuern

a) Zahlungen sind zu leisten entsprechend den jeweiligen Vereinbarungen ohne Abzug. Nanotest behält sich vor, im Angebot eine Vorauszahlung in Höhe von 30 Prozent des Nettopreises innerhalb von vierzehn Tagen nach Auftragsbestätigung zu verlangen.

b) Im Verzugsfall und bei Überschreitung des Zahlungsziels ist Nanotest berechtigt, Zinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu berechnen.

c) Sofern nicht ausdrücklich anders bestimmt, muss die Zahlung auf das folgende Geschäftskonto von Nanotest übertragen werden: IBAN: DE16 1005 0000 0063 6303 11, BIC: BELADEBEXXX.

d) Zurückbehaltung und Aufrechnung sind ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche sind von Nanotest nicht bestritten oder rechtskräftig festgestellt.

e) Kommt der Kunde mit der Anzahlung oder sonstigen vertraglichen Verpflichtungen in Verzug, ist Nanotest nach eigener Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz zu verlangen.

f) Sofern in einem Angebot nichts anderes angegeben ist, verstehen sich die Preise hierin ohne alle geltenden Steuern. Der Kunde muss die Informationen liefern, die für die Anwendung der Umsatzsteuerregelungen notwendig sind. Nanotest identifiziert sich bezüglich der Umsatzsteuerregelungen durch ihre Umsatzsteuer­identifikationsnummer DE813955346. Auf eine ggf. bestehende Steuerschuld des Rechnungsempfängers wird hingewiesen.

7. Lieferung

a) Liefertermine (Zeitpunkte und Fristen) sind für Nanotest nur verbindlich, wenn sie in der Auftrags­bestätigung ausdrücklich als solche bestätigt werden.

b) Verbindliche Liefertermine verlängern sich angemessen, wenn Nanotest aufgrund von Umständen, die sie nicht zu vertreten hat, an der Erfüllung der Lieferung gehindert wird. Wird eine Lieferung aus Gründen unmöglich, die in den Verantwortungsbereich von Nanotest fallen oder wenn Nanotest in Verzug gerät und bis zum Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht geliefert wurde, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Das Recht auf Schadensersatz wegen Verspätung oder Lieferunfähigkeit bleibt unberührt. Eine etwaige Schadenersatzpflicht von Nanotest richtet sich ausschließlich nach Abs. 11.

c) Soweit nicht anders vereinbart, trägt der Kunde die Kosten für Versand oder Lieferung und Verpackung. Dies gilt auch für Rücksendungen der Ware oder der Verpackung.

d) Beinhaltet der Auftrag die Durchführung von Messungen, ist der Auftrag erfüllt, wenn Nanotest die Messergebnisse dem Kunden in schriftlicher Form zur Verfügung gestellt hat.

8. Eigentumsvorbehalt

a) Gelieferte Ware bleibt Eigentum von Nanotest bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und bis zur Abdeckung aller Nebenforderungen.

b) Kommt der Kunde seinen vertraglichen Pflichten nicht nach, insbesondere im Fall des Zahlungsverzugs, ist Nanotest berechtigt, den gelieferten Gegenstand zurückzunehmen; der Kunde ist zur Herausgabe des Gegenstandes verpflichtet. In dem Rücknahmeverlangen ist kein Rücktritt vom Vertrag zu sehen, es sei denn, dies wird durch Nanotest ausdrücklich erklärt.

c) Der Kunde ist verpflichtet, Nanotest Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter, die die gelieferte Ware betreffen, unverzüglich zu benachrichtigen, damit Nanotest seine Rechte an dem Gegenstand wahrnehmen kann.

9. Abnahme und Abnahmefiktion

a) Eine Abnahme durch den Kunden hat spätestens einen Monat nach Lieferung zu erfolgen.

b) Die vorbehaltlose Ingebrauchnahme von mehr als 4 Wochen steht der Abnahme durch den Kunden gleich.

10. Gewährleistung

a) Die Garantiezeit für elektronische und mechanische Teile, die in oder mit einem Gegenstand einer Lieferung enthalten sind, beträgt 12 Monate ab dem Tag der Lieferung und Installation. Im Lieferumfang enthalten sein können Waren, die von Drittherstellern hergestellt werden. Stellt der Hersteller solcher Waren Garantien in Bezug auf solche Waren bereit, gelten die Rechte des Kunden aus solchen Garantien zusätzlich zu denen, die der Kunde gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat. Solche Garantien können nicht als Garantien von Nanotest verstanden werden. Jegliche Garantie, die mit den oben genannten Waren von Drittanbietern verbunden ist, die den Garantien von Nanotest nicht entsprechen, wird nicht überschritten.

b) Mängelrügen werden nur berücksichtigt, wenn sie unverzüglich nach Erhalt der Ware durch den Kunden in Textform angezeigt werden

c) Nanotest leistet Gewähr durch Nacherfüllung. Das Wahlrecht, welche Art der Nacherfüllung erfolgt, steht Nanotest zu.

d) Minderung oder Schadensersatz stehen dem Kunden nur bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen zu. Schadensersatzansprüche sind der Höhe nach begrenzt bis zum Wert der gelieferten Ware oder Leistung.

e) Gewährleistungsansprüche bestehen nicht, wenn der Kunde oder Dritte Eingriffe in die Ware oder das Ergebnis der Leistung vorgenommen haben.

f) Es wird keine Gewährleistung übernommen für Schäden, die aus folgenden Gründen entstanden sind: ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebnahme durch den Kunde oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Reinigungsmittel, ungeeigneter Baugrund oder Gebäude, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse.

11. Haftung

a) Schadenersatz- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten vorliegen. Das gilt auch für Schäden, die bei Nachbesserung entstehen.

b) Die Höhe eines Schadenersatzanspruches wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, wegen anfänglicher Unmöglichkeit oder Verschulden von Erfüllungsgehilfen ist beschränkt auf den Gesamtbetrag der nach dem Vertrag vom Kunden geschuldeten Vergütung und maximal für alle Schäden, die aufgrund der Vereinbarung entstehen, auf EUR 1.000.000. Bei Waren von Drittherstellern ist die Haftung von Nanotest auf den Auftragswert des Kunden beschränkt (Nettopreis für das Produkt). Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch für die Haftung von gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen von Nanotest.

c) Soweit dem Kunden hieraus Ansprüche auf Schadenersatz zustehen, verjähren diese Ansprüche nach Ablauf einer zweijährigen Frist. Soweit Ansprüche auf Ersatz von Waren von Drittherstellern betroffen sind, verjähren diese Ansprüche nach Ablauf eines Jahres. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Verschulden, die der gesetzlichen Verjährungsfrist unterliegen. Verpflichtungen zur Produkthaftung bleiben hiervon unberührt.

d) Die Messgeräte von Nanotest sind mit großer Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen erstellt und verifiziert worden, ebenso werden Messungen mit großer Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen ausgeführt. Eine Haftung für Sach- und Rechtsmängel, insbesondere für Anwendbarkeit, Richtigkeit und Fehlerfreiheit ist - außer bei Vorsatz oder Arglist - ausgeschlossen. Das gilt insbesondere auch für konkrete, mittelbare oder unmittelbare Schäden, einschließlich Gewinnverlust oder andere Folgen, durch fehlerhafte Messwerte und/oder eine unsachgemäße bzw. fehlerhafte Verwendung der Messgeräte.

12. Handbücher und Dokumentation

a) Nanotest behält sich das Eigentum und Urheberrecht an Zeichnungen und anderen Unterlagen vor. Vor Weitergabe dieser Unterlagen an Dritte muss der Kunde die ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Nanotest einholen.

b) Nanotest übernimmt keine Garantie für die Vollständigkeit der Handbücher und Dokumentationen. Nanotest haftet nicht für Schäden, die aus falsch interpretierten Anweisungen resultieren. Dem Kunden wird empfohlen, etwaige Unklarheiten vorab im Kontakt mit Nanotest zu klären. Darüber hinaus haftet Nanotest nicht für Anweisungen, die in Handbüchern von Dritten enthalten sind, die in der Bestellung enthalten sein können.

c) Für Schäden, die sich aus eindeutig falschen Anweisungen oder falschen Hinweisen in anderer schriftlicher Form ergeben, gilt die Haftung von Nanotest in Abs. 11.

13. Geistiges Eigentum

a) Nanotest besitzt alle gewerblichen Schutzrechte, wie Urheberrechte, Patentrechte und Marken für die von ihr vertriebenen und hergestellten Waren. Der Kunde hat diese Rechte zu beachten. Er darf die Software oder Produkte nicht modifizieren, verbessern, ergänzen, abgeleitete Arbeiten erstellen, anpassen, übersetzen, zurückentwickeln, dekompilieren, zerlegen, entschlüsseln oder anderweitig reduzieren. Gleiches gilt für die Rechte an geistigem Eigentum für Produkte von Drittherstellern gemäß deren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

b) Die Lizenzierung von Software, die Bestandteil der Produkte von Nanotest ist, unterliegt einer gesonderten Lizenzvereinbarung mit dem Kunden. Im Falle eines Konflikts zwischen dieser Vereinbarung und den Nutzungsbedingungen gelten die Bedingungen dieser Vereinbarung.

14. Datenschutz

Der Kunde ist damit einverstanden, dass Nanotest die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über den Kunde unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen für die Erfüllung eigener Geschäftszwecke verarbeiten, insbesondere speichern oder an eine Kreditschutzorganisation übermitteln darf, soweit dies im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages erfolgt oder zur Wahrung der berechtigten Interessen von Nanotest erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Kunden an dem Ausschluss der Verarbeitung, insbesondere der Übermittlung, dieser Daten überwiegt.

15. Unwirksamkeit

Ist eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.

Stand: 24. Sep. 2018